Lieferkettengesetz: Neuer Entwurf vom August 2025 – Was bedeutet das für Unternehmen?
- martinkotula
- 4. Sept. 2025
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 für große Unternehmen (ab 3.000 MA, seit 2024 ab 1.000 MA) und verpflichtet sie zu Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Berichten über die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.
Im August 2025 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Weiterentwicklung des LkSG vorgelegt. Ziel: Entlastung bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie (CSDDD) ab 2027.
Kernänderungen
Berichtspflicht entfällt – keine jährlichen LkSG-Berichte mehr (rückwirkend ab 2023). Unternehmen sparen Aufwand und Kosten.
Sanktionen fokussiert – Bußgelder nur noch bei schweren Pflichtverletzungen (keine Prävention/Abhilfe bei Menschenrechtsrisiken, fehlendes Beschwerdeverfahren).
Pflichten bleiben – Risikomanagement, Analysen, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und interne Dokumentation bestehen unverändert.
EU-Richtlinie kommt – ab 2027 wieder strengere Anforderungen, breitere Themen (z. B. Landrechte, Freiheitsrechte, Klima).
CSDDD-Ausblick: Bis zum 26. Juli 2027 muss Deutschland die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU umsetzen. Diese erweitert den Risikokatalog deutlich. Unternehmen werden dann verpflichtet sein, Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf folgende Themen wahrzunehmen:
Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,
Bedrohung der Freiheit, Sicherheit oder Privatsphäre von Personen,
Eingriffe in Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit,
Landvertreibung.
Damit steigt die Verantwortung der Unternehmen über das heutige LkSG hinaus erheblich. Für Aufsichtsräte- und Beiträge sowie Geschäftsführung bleiben Aufsichtspflichten unverändert.
Fazit – Was heißt das für Unternehmen?
Bürokratieabbau: Weniger formaler Aufwand, v.a. für Mittelstand.
Fokus verschiebt sich: Effektive Umsetzung statt reiner Berichtspflicht.
Kernaussagen: Substanzielle Pflichten bleiben, Dokumentation intern weiterhin kritisch.
Restrisiko: Schwere Verstöße können weiterhin Millionenstrafen und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bedeuten.
Ausblick: Lockerung ist Übergang – EU-Regelungen ab 2027 werden strenger.



